Geraden Schrittmaßregel
Information
Schrittmaßregel
Für das Steigungsverhältnis von Treppenstufen gilt die sogenannte Schrittmaßregel. Sie geht von einer Schrittlänge des Menschen von 590 bis 650 mm aus und leitet daraus folgendes Verhältnis zwischen der Auftrittstiefe (a) und der Auftrittshöhe (s) ab:
2 s + a = 630 mm (. 20 mm)
Herausforderung
- Konstruieren Sie eine Treppe, die die Schrittmaßregel erfüllt.
- Geben Sie die Steigung der Geraden in das Eingabefeld ein, die den Treppenanfang mit dem oberen Stockwerk Punkt B verbindet. (Treppenwange)
- Berechnen Sie den Steigungswinkel der Treppe und geben Sie diesen ein.
- Erfüllte Ihre Treppe die Bequemlichkeitsregel?